Wie wir fördern

Anträge auf Förderung sind formlos mittels zweckgebundenen Antrags unter Berücksichtigung der festgelegten Förderrichtlinien an den Förderverein Kinder- und Jugendfußball Gera e. V., Wiesestr. 189, 07548 Gera oder per Email an foerdervereinfussball@gmail.com zu richten. Dem begründeten Antrag sind durch den jeweiligen Verein ein aktueller Nachweis über die Gemeinnützigkeit, die Jugendordnung sowie ein aktueller Nachweis über die Bankverbindung beizufügen.

Bei Spielgemeinschaften im Nachwuchsbereich ist zusätzlich explizit die zweckgebundene Verwendung der Fördermittel für den Bereich Kinder- und Jugendfußball nachzuweisen. Über die Art der Nachweisführung entscheidet der Förderverein jeweils im Einzelfall.

Über die Bewilligung des Antrages entscheidet der Vorstand des Förderverein Kinder- und Jugendfußball Gera e. V. möglichst zeitnah im Rahmen seiner Möglichkeiten nach freiem Ermessen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Kein Verein wird bei der Prüfung der Anträge bevorzugt oder erhält eine Sonderstellung.

Förderanträge können Fußball- und Sportvereine mit aktiven Kinder- und Jugend-Fußballmannschaften aus Gera und Umgebung stellen, deren aktive Sportler am Stützpunkttraining des DFB teilnehmen. Laufende Kosten des Spielbetriebes, wie z. B. Aufwandsentschädigungen von Übungsleitern und Spielern sowie fixe Erhaltungskosten wie Mieten, Reisekosten oder Spielerbekleidung stellen keine nachhaltige Förderung im Sinne der Förderrichtlinien dar und werden daher nicht unterstützt.


Unsere Fördermöglichkeiten im Einzelnen

Nachwuchsgewinnung

Der Förderverein unterstützt die Zusammenarbeit der Vereine mit den Schulen und Kindertagesstätten zur Gewinnung neuer Mitglieder und Nachwuchstalente, z.B. bei „Tagen der offenen Tür" oder Einladungsveranstaltungen durch das Bereitstellen von (kleinen) Sachpreisen, finanzielle Beiträge, unterstützende Werbemaßnahmen oder Know-How.

Übungsleiter

Die sehr gute und nachhaltige Ausbildung der Kinder- und Jugendlichen sieht der Förderverein als besonders wichtig an. Nach eigenem Ermessen kann der Verein daher auf Antrag eines Vereins auch Beiträge zur Qualifizierung oder Fortbildung von Übungsleitern leisten, z.B. durch Ersetzen von Auslagen für Lehrgänge oder Fahrtkosten nach dem Bundesreisekostengesetz.

Schiedsrichter

Zum Fußballsport gehören selbstverständlich auch Schiedsrichter. Der Förderverein unterstützt hier insbesondere die Werbung, Ausbildung und Erhaltung junger talentierter Schiedsrichter und leistet auch Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung von jungen Schiedsrichtern sowie bei der Beschaffung hierfür erforderlicher Materialien, die dem Zweck der Aus- und Fortbildung dienlich sind.

Besondere Leistungen im Nachwuchsfußball

Gefördert werden auf Antrag auch besondere Leistungen einzelner Mannschaften im Kinder- und Jugendbereich, wie z.B. Meisterschaften, Aufstiege, Pokalsiege sowie Fair-Play-Auszeichnungen. Gefördert werden ebenso vorbildliche Leistungen, wie z.B. die Bildung einer neuen Kinder- oder Jugendmannschaft (ausgenommen Spielgemeinschaften!), die Organisation und Durchführung von Nachwuchsturnieren oder die gezielte Förderung besonders talentierter Fußballer. Der Förderverein kann den beantragenden Vereinen Hilfe bei der Organisation von Trainingslagern für Kinder und Jugendliche gewähren.

Kooperationen

Zur Verhinderung von Mehrfachanträgen kann der Förderverein Kooperationsverträge mit antragstellenden Vereinen abschließen. Der Inhalt der Kooperationsverträge muss mit dem Arbeitsprogramm und den Förderrichtlinien des Vereins übereinstimmen.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Sie haben Ideen und / oder Fragen zur Fördermöglichkeit? Kontaktieren Sie uns gern per Email.